Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
            
Verkaufsagent-Oberursel
Inhaber: Frank Langer
Hohemarkstrasse 90
61440 Oberursel
            

Vorbemerkung
Verkaufsagent-Oberursel wird von Dritten beauftragt, in deren Eigentum stehende Gegenstände über den Online-Marktplatz eBay zum Verkauf anzubieten. Da sich nach den Nutzungsbestimmungen der Internet- Auktionshäuser ein Verkäufer nicht vertreten lassen darf, verkauft Verkaufsagent-Oberursel die angebotenen Artikel im eigenen Namen und für Rechnung seines Auftraggebers (sogenanntes Kommissionsgeschäft).
Dem Käufer ist daher bekannt, dass der verkaufte Artikel nicht von Verkaufsagent-Oberursel hergestellt oder eingeführt wurde und auch nie im Eigentum von Verkaufsagent-Oberursel stand. Es ist dem Käufer insbesondere bewusst, dass Verkaufsagent-Oberursel l die Angaben über den verkauften Artikel von seinem Auftraggeber erhält und diese lediglich an den Käufer weitergibt.

I. Geltung
(1) Verkaufsagent-Oberursel verkauft dem Käufer den auf der Angebotsseite beschriebenen Artikel zu den nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Diese Verkaufsbedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
(2) Gegenüber Unternehmern gelten die nachfolgenden Verkaufsbedingungen darüber hinaus für alle künftigen Verkäufe, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist insoweit die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung.
(3) Von den nachfolgenden Verkaufsbedingungen abweichende oder ergänzende Verein-barungen haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht schriftlich festgehalten und von Verkaufsagent-Oberursel unterschrieben wurden.
(4) Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen haben auch Vorrang vor allen
Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Käufers, soweit diese widersprechende Regelungen enthalten.

II. Vertragsschluss
(1) Die Artikelbeschreibung dient nur der Präsentation der Ware und ist in keinem Fall als Zusicherung einer Eigenschaft oder als Garantie zu verstehen. Bei allen Angeboten sind technische und sonstige Änderungen im Rahmen des für den Käufer Zumutbaren vorbehalten.
(2) Wird ein Artikel im Rahmen einer Online-Auktion bei eBay eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages. Dieses richtet sich an den Käufer, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt. Das Angebot wird durch Abgabe eines Gebots angenommen. Jedes Gebot steht unter der auflösenden Bedingung, dass während der Laufzeit der Online-Auktion kein höheres Gebot abgegeben wird. Maßgeblich für die Messung der Laufzeit der Online-Auktion ist die offizielle Systemzeit des Internet-Auktionshauses.
(3) Wird ein Artikel im Rahmen einer Online-Auktion bei eBay und zusätzlich mit der "Sofort-Kaufen" -Funktion versehen, kommt unabhängig von der Laufzeit der Online-Auktion ein Kaufvertrag bereits dann zustande, wenn der Käufer die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt. Die Option des Vertragsschlusses zum Festpreis kann ausgeübt werden, solange noch kein höheres Gebot auf den Artikel abgegeben wurde.
(4) Ist ein Artikel ausschließlich im Festpreisformat eingestellt, liegt in der Freischaltung der Angebotsseite das verbindliche Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu dem angegebenen Preis. Der Vertrag mit dem Käufer kommt zustande, sobald dieser die Schaltfläche "Sofort-Kaufen" anklickt und den Vorgang mit seinem Passwort bestätigt.
(5) Verkaufsagent-Oberursel übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Der Abschluss eines Kaufvertrages erfolgt daher unter dem Vorbehalt, dass nicht oder nur teilweise zu liefern ist, wenn Verkaufsagent-Oberursel der Artikel von seinem Auftraggeber nicht oder nur teilweise zu Verfügung gestellt wird. In einem solchen Fall wird Verkaufsagent-Oberursel den Käufer unverzüglich informieren und den Kaufpreis ganz bzw. teilweise zurückerstatten.

III. Lieferbedingungen
(1) Die Art der Versendung erfolgt nach der Wahl des Verkäufers.
Teillieferungen sind zulässig, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.
(2) Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des verkauften Artikels erst mit der Lieferung an den Verbraucher, bei Unternehmern mit der Übergabe des Artikels an eine geeignete Transportperson über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät.
(3) Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Käufers um mehr als zwei Wochen nach Anzeige der Versandbereitschaft durch Verkaufsagent-Oberursel verzögert, kann Verkaufsagent-Oberursel pauschal für jeden Monat ein Lagergeld in Höhe von
1,0 % des Verkaufspreises berechnen. Sowohl dem Käufer als auch Verkaufsagent-Oberursel ist der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich niedrigerer bzw. ein höherer Schaden entstanden ist.

IV. Zahlungsbedingungen
(1) In den angegebenen Verkaufspreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Beim Verkauf von Gebrauchtwaren wird die Umsatzsteuer nicht ausgewiesen, da diese Umsätze der Differenzbesteuerung unterliegen.
(2) Kosten für Verpackung, Porto und Versicherung sind in dem Verkaufspreis nicht enthalten, diese sind vom Käufer gesondert zu bezahlen. Die Kosten einer Transport- oder sonstigen Versicherung hat der Käufer nur dann zu tragen, wenn er den Abschluss einer solchen Versicherung ausdrücklich verlangt hat und sie nicht bereits auf der Angebotsseite ausgewiesen ist.
(3) Der Käufer ist grundsätzlich zur Vorleistung verpflichtet. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach den Angaben auf der Angebotsseite.
(4) Sämtliche Zahlungen sind spätestens 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu leisten, maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei Verkaufsagent-Oberursel. Nach Verstreichen dieser Frist befindet sich der Käufer ohne weitere Erklärung von Verkaufsagent-Oberursel im Zahlungsverzug.
(5) Der Käufer darf nur aufrechnen, wenn sein Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder durch Verkaufsagent-Oberursel anerkannt wurde. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

V. Rückgaberecht
(1) Verbrauchern steht in Bezug auf den gekauften Artikel ein Rückgaberecht gemäß der Belehrung in Anlage 1 zu.
(2) Das Rückgaberecht besteht nach § 312 d Abs. 4 BGB nicht bei Verträgen:
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde,
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten oder
- zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder
- die in der Form von Versteigerungen (§ 156 BGB) geschlossen werden.

VI. Haftungsüberleitung
(1) Verkaufsagent-Oberursel tritt dem Käufer alle Haftungsansprüche gegen seinen Auftraggeber aus dem Kommissionsvertrag ab, soweit der Haftungsgrund in der Beschaffenheit der Kaufsache liegt. Dies gilt insbesondere auch für die uneingeschränkten Gewährleistungsrechte nach gesetzlichem Kaufvertragsrecht, die sich Verkaufsagent-Oberursel von seinem Auftraggeber hat einräumen lassen.
(2) Der Käufer nimmt diese Abtretung an und verzichtet auf die Geltendmachung eigener Haftungsansprüche gegenüber Verkaufsagent-Oberursel, soweit er sich durch die abgetretenen Ansprüche an dem Auftraggeber schadlos halten kann.
Verkaufsagent-Oberursel hat dem Käufer die zu diesem Zwecke erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Adresse des Auftraggebers mitzuteilen.

VII. Gewährleistung
Unbeschadet der Regelung in VI. gilt für Gewährleistungsansprüche des Käufers Folgendes:
(1) Unternehmer können für einen offensichtlichen Mangel nur dann Gewährleistungsansprüche geltend machen, wenn sie den Mangel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Erhalt der Lieferung schriftlich anzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer hat sämtliche Anspruchsvoraussetzungen zu beweisen, insbesondere den Mangel selbst, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelanzeige.
(2) Im Fall eines Transportschadens verpflichtet sich der Käufer, Verkaufsagent-Oberursel diesen unverzüglich mitzuteilen. Der Käufer hat Verkaufsagent-Oberursel bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Transportunternehmen bzw. der Transportversicherung zu unterstützen, insbesondere muss er die Verpackung bis auf weiteres aufbewahren.
(3) Der Käufer ist nicht berechtigt, einen vorliegenden Mangel selbst zu beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen. Durch eine solche Selbstvornahme entstandene Aufwendungen sind nicht erstattungsfähig.
(4) Wird eine Nacherfüllung notwendig, können Verbraucher wahlweise Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Verkaufsagent-Oberursel kann jedoch die Art der gewählten Nacherfüllung verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung dem Verbraucher keine wesentlichen Nachteile bietet. Gegenüber Unternehmern leistet Verkaufsagent-Oberursel nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
(5) Werden angebotene Artikel in der Beschreibung nicht ausdrücklich als neu bezeichnet, können diese Artikel gebraucht sein. Übliche Gebrauchsspuren an diesen Artikeln stellen grundsätzlich keinen Mangel dar. Gegenüber Unternehmern ist beim Verkauf gebrauchter Sachen jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Beim Kauf neuer Artikel durch einen Unternehmer und beim Kauf gebrauchter Artikel durch einen Verbraucher wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr ab Lieferung beschränkt, ansonsten gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen gelten auch stets dann, wenn der Artikel nach seiner üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wird und dessen Mangelhaftigkeit verursacht oder der Käufer einem Dritten zur Herausgabe des Artikels verpflichtet ist.

VIII. Schadenersatz
Unbeschadet der Regelung in VI. gilt für Schadenersatzansprüche des Käufers
Folgendes:
(1) Gegenüber Unternehmern haftet Verkaufsagent-Oberursel unabhängig von dem Rechtsgrund nur für Schäden, die durch die Verletzung einer für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflicht entstehen oder die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Dies gilt nicht, wenn die Schäden durch eine branchenübliche Versicherung abgedeckt sind.
(2) Dem Umfang nach ist jegliche Haftung beschränkt auf die bei Geschäften dieser Art typischen Schäden, welche bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht, wenn die Pflichtverletzung auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten beruht.
(3) Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleiben unberührt.

IX. Sonstiges
(1) Für diese Verkaufsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkaufsagent-Oberursel und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird der Ort des Geschäftssitzes von Verkaufsagent-Oberursel für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbart.
(3) Hat der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand nicht in Deutschland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort nicht bekannt, ist der Gerichtsstand am Ort des Geschäftssitzes von Verkaufsagent-Oberursel. Verkaufsagent-Oberursel kann den Käufer wahlweise auch an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand verklagen.
(4) Ein Verzicht auf Rechte, Ansprüche oder Formvorschriften im Einzelfall oder auch im wiederholten Falle beinhaltet keinen diesbezüglichen Verzicht für die Zukunft.
(5) Änderungen und Ergänzungen dieser Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als Änderungen oder Ergänzungen gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel selbst.
(6) Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte eine Regelung lückenhaft sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Verkaufsbedingungen nicht berührt.

Anlage 1
Widerrufsrecht für Verbraucher
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)

Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen einem Monat ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu 
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt ein Monat ab dem Tag an dem Sie oder ein von 
Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Verkaufsagent-Oberursel , 
Frank Langer , Hohemarkstrasse 90 , D-61440 Oberursel Fax: 06171 / 587284 , Tel: 06171 / 587285, Mail: wiederruf@verkaufsagent-oberursel.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite(http://www.syncro-frank.bullifieber.de/shop/wiederrufsformular.html) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen 
erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstige Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 


Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben 
oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je 
nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns 
zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf 
der Frist von 1 Monat absenden.
Wir tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser 
Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise 
der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ausschluss des Widerrufsrechtes
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen 
−zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine 
individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder 
die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, 
−zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum 
schnell überschritten würde, 
−zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder 
der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der 
Lieferung entfernt wurde, 
−zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer 
Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, 
−zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart 
wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können 
und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der 
Unternehmer keinen Einfluss hat, 
−zur Lieferung von Ton oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde 
−zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von 
Abonnement-Verträgen.

Stand: Juni 2014


Ihr Verkaufsagent-Oberursel